Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Wassenhoven UG mit ihren Wassenhoven UG-Kunden (Im Folgenden: Kunden). Die Geltung erfasst insbesondere die von der Wassenhoven UG angebotenen Veranstaltungen (Netzwerktreffen, Messeaktivitäten, Roadshows, Sonderformate) sowie im Rahmen der Vertragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten. Sie gelten auch für die Betreuung der Kunden (insb. Social Media Kampagnen, Aufbau, Pflege und Vernetzung der Social Media Profile, Aktive Begleitung und Steuerung von Maßnahmen, Content Management, Platzierung von Bannerwerbung). Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Wassenhoven UG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und werden insbesondere nicht stillschweigend anerkannt.

§ 2. Auftragserteilung

2.1.
Der Kunde kann der Wassenhoven UG Aufträge ausschließlich per E-Mail erteilen.
Der Kunde erhält nach Eingang des Auftrags eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag seitens der Wassenhoven UG als angenommen und die Vertragsbeziehung als zustande gekommen. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach Zugang unverzüglich auf deren Richtigkeit zu prüfen. Sollte die Auftragsbestätigung von dem Auftrag des Kunden abweichen, so ist er verpflichtet, diese innerhalb von 7 Tagen nach Zugang bei der Wassenhoven UG schriftlich zu widersprechen. Ansonsten gilt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung als stillschweigend genehmigt.

2.2.
Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen bzw. der Vertragsbeziehung werden von beiden Vertragsparteien per E-Mail festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen der Wassenhoven UG und dem Kunden.

§ 3 Veranstaltungen

3.1
Anmeldungen zu Veranstaltungen der Wassenhoven UG durch die Event-Teilnehmer sind möglichst frühzeitig an diese zu richten und können ausschließlich per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von der Wassenhoven UG schriftlich bestätigt wird. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

3.2
Abmeldungen und Umbuchungen müssen per E-Mail an die Wassenhoven UG erfolgen. Bei Abmeldungen und Umbuchungen sind pro Event-Teilnehmer und Veranstaltung folgende Gebühren zu entrichten:
– bis 14 Arbeitstage (Mo-Freitag) vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei
– zwischen 13 und 3 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn 30% der Gebühr
– ab 2 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn volle Gebühr.
Entscheidend ist dabei der Eingang in der Wassenhoven UG. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten.

3.3
Die Wassenhoven UG vermittelt lediglich Kontakte zwischen den Kunden und den interessierten Event-Teilnehmern. Sie bewirbt insbesondere für die Kunden auf den von ihr genutzten Plattformen Veranstaltungen (mit und ohne Teilnehmergebühr).

3.4
Die Verträge kommen direkt zwischen dem Kunden und dem Event-Teilnehmer zustande. Die Durchführung der geschlossenen Verträge obliegt dem Kunden und dem Event-Teilnehmer. Die Wassenhoven UG wird nicht Partei des geschlossenen Vertrages. Damit ist sie nicht für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages verantwortlich und/oder haftbar zu machen (z.B. Zahlung der Teilnehmergebühr, Art und Weise der Durchführung der Veranstaltung).

3.5
Der Kunde hat die Veranstaltungen entsprechend dem bekannt gegebenen Programminhalt und nach anerkannten didaktischen und fachlichen Grundsätzen durchzuführen. Der Ausfall einer Veranstalung, der Wechsel von Referenten sowie die Verlegung oder Änderung des Programmablaufs sind der Wassenhoven UG so frühzeitig wie möglich anzuzeigen, damit die Teilnehmer entsprechend informiert werden können.

3.6
Muss eine Veranstaltung aus Gründen, welche der Kunde zu vertreten hat (z.B. wegen Erkrankung eines Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) ausfallen, werden die Event-Teilnehmer unverzüglich informiert. Bereits geleistete Teilnehmergebühren für die Veranstaltungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 4 Werbung

4.1
Die Wassenhoven UG bietet den Kunden auch Werbebanner an. Werbebanner sind sensitive Flächen, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Kunden genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Kunden liegen (z. B. Hyperlink). Die Platzierung erfolgt z.B. in Gruppen-Startseiten sowie in Newslettern in IT-Netzwerkgruppen.

4.2
Die Werbung umfasst die Bewerbung von Veranstaltungen sowie Beiträgen der Kunden und die Platzierung von Kunden-Logos.

4.3
Der Kunde ist verpflichtet, ordnungsgemäße, die gesetzlichen Voraussetzungen beachtende Werbebanner rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Der Kunde trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten. Datenträger, Fotos oder sonstige Unterlagen des Kunden werden ihm auf sein Verlangen und auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt.

4.4
Die Wassenhoven UG ist Werbetreibender („Merchant“) im Bereich des Affiliate-Marketing. Der Partner („Affiliate“) ist verpflichtet, auf seiner Webseite die Angebote der zu bewerbenden Kunden durch Hyperlinks in Form von verlinkten Banner zu bewerben. Die Wassenhoven UG ist hierbei Vermittler zwischen dem Partner und dem Kunden.
Die Abrechnung erfolgt über die Häufigkeit der Klicks auf der Seite des Partners auf einen der Hyperlinks der zu bewerbenden Kunden (Pay per Click).
Der Partner hat bei der Werbung auf seiner Internetseite die Markenrechte Dritter zu beachten.

§ 5 Zahlung und Fälligkeit

5.1
Für alle Dienstleistungen der Wassenhoven UG gilt Vorauskasse.

5.2
Der Anspruch der Wassenhoven UG auf Zahlung der Vergütung gegen den Kunden entsteht zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei sonstigen Leistungen der Wassenhoven UG, insbesondere der Beratung von Kunden, mit der Rechnungszustellung. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Alle Leistungen der Wassenhoven UG, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen wurden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden. Ist ein Festpreis vereinbart, so kann die Wassenhoven UG anteilig Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortgang der Auftragserledigung in Rechnung stellen.

5.3
Bei Veranstaltungen mit kostenpflichtigen Tickets für die Teilnehmer erfolgt die Teilnehmerregistrierung sowie die Zahlungsabwicklung ausschließlich über die Online Eventmanagement Software de.aminado.com/.

5.4
Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit vornimmt. Bei Verzug ist die Wassenhoven UG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank zu fordern, bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank.

5.5
Beanstandungen der Rechnungen der Wassenhoven UG sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 21 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung schriftlich begründet dieser mitzuteilen.

5.6
Zur Aufrechnung und Zurückbehaltung gleichartiger Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unanfechtbar oder unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen, die lediglich aus demselben Vertragsverhältnis beruhen, beschränkt.

§ 6. Mitwirkung

6.1
Der Kunde trägt den Mehraufwand, welcher der Wassenhoven UG dadurch entsteht, dass sich die Vertragsdurchführung aufgrund nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen des Kunden verzögert. Die Wassenhoven UG ist auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.

6.2
Unterlässt der Kunde eine vertraglich vereinbarte Mitwirkungshandlung, so ist die Wassenhoven UG nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Die Wassenhoven UG hat in diesem Falle das Recht, 60 % der Vergütung der nicht erbrachten Leistung vom Kunden zu verlangen es sei denn, der Kunde weist der Wassenhoven UG einen geringeren Schaden oder das Ausbleiben eines Schadens nach.

6.3
Werden bei vereinbarten Leistungen Systeme des Kunden genutzt, obliegt es dem Kunden, geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz eigener Dateien und Programme vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung vorzunehmen.

§ 7. Haftungsbeschränkung

7.1
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Wassenhoven UG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

7.2
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Wassenhoven UG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.3
Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Wassenhoven UG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7.4
Die Haftung durch die Wassenhoven UG wegen einer eingeschränkten Verfügbarkeit des Blogs ist auf den Schaden beschränkt, der auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Wassenhoven UG beruht. Hinsichtlich der Verfügbarkeit der von der Wassenhoven UG genutzten Plattformen (z.B. XING, Facebook, Google+, LinkedIn) wird keine Garantie abgegeben oder Mindestverfügbarkeit zugesichert.

7.5
Soweit die Wassenhoven UG mit Weblinks den Zugang zu anderen Internetseiten ermöglichen, ist sie für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Sie macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen. Sofern sie Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird der Zugang zu diesen Seiten unverzüglich gesperrt.

7.6
Bei von der Wassenhoven UG durchgeführten Werbemaßnahmen gilt die gebuchte Werbefläche bzw. Seitenposition im Newsletter nur als reserviert. Die Aufschaltung der Werbevorlage und dessen Zieldomain wird erst mit Eingang der Zahlung verbindlich.

7.7
Der Kunde stellt die Wassenhoven UG von allen Nachteilen frei, die ihr durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

§ 8. Urheberrechte und Veröffentlichungen

8.1
Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an den von der Wassenhoven UG erstellten Unterlagen, Darstellungen etc. verbleiben bei der Wassenhoven UG.

8.2
Die Weitergabe der von der Wassenhoven UG erstellten Unterlagen, Darstellungen etc. sowie der im Zusammenhang mit der Leistung erworbenen Informationen etc. an Dritte sowie deren Veröffentlichung ist unzulässig, es sei denn, dass die Parteien hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen haben.

§ 9. Verschwiegenheit

Die Wassenhoven UG ist verpflichtet, alle ihr im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen über den Kunden geheim zu halten. Das gilt insbesondere für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder als Betriebsgeheimnis erkennbar sind.

§ 10. Datenschutzhinweis

10.1
Die Speicherung und Verarbeitung der Daten der Kunden erfolgt unter strikter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insb. des Bundesdatenschutzgesetztes sowie des Telemediengesetzes. Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden erfolgt ohne Einwilligung des Kunden nur insoweit, als dies zu Zwecken der Abwicklung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

10.2
Die Wassenhoven UG wird Kundendaten ohne deren Einwilligung nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

10.3
Der Kunde kann jederzeit die Änderung oder Löschung seiner Daten beantragen. Hierfür ist eine Anfrage per Post, E-Mail oder Fax möglich. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Webseite der Wassenhoven UG jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.

§ 11. Schlussbestimmungen

11.1
Auf Verträge zwischen der Wassenhoven UG und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

11.2
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der Wassenhoven UG der Sitz der Wassenhoven UG.

11.3
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.